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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RAUM-RAUSCH, in der aktuellsten Fassung vom 01.02.2008.

§1 Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit RAUM-RAUSCH. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich bestätigt wird.

§ 2 Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Der RAUM-RAUSCH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes - sofern nicht anderweitig festgelegt - sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtgesetzes (UrhG).
2.2 Die Arbeiten von 
RAUM-RAUSCH sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne Zustimmung von 
RAUM-RAUSCH dürfen die Arbeiten nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Mehrfachnutzungen (z.B. für ähnliche Projekte) bedürfen der Einwilligung von RAUM-RAUSCH.
2.4 Die Werke von 
RAUM-RAUSCH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.
2.5 Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen bzw. Privatpersonen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vereinbart werden. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von 
RAUM-RAUSCH.
2.6 Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.7 Der Auftraggeber erteilt 
RAUM-RAUSCH mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

§ 3 Haftung und Gewährleistung

3.1 Die von RAUM-RAUSCH erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
3.2 Der Auftraggeber stellt 
RAUM-RAUSCH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von RAUM-RAUSCH auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
3.3 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von 
RAUM-RAUSCH nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit
3.4 Wenn 
RAUM-RAUSCH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet RAUM-RAUSCH nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3.5 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet 
RAUM-RAUSCH bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
3.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von 
RAUM-RAUSCH nicht ausgeschlossen.

§ 4 Angebote, Preise, Materialien

4.1  Angebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch RAUM-RAUSCH werden diese für RAUM-RAUSCH verbindlich.
4.2 
RAUM-RAUSCH setzt voraus, dass der Auftraggeber zur Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials (Fotos, Grafiken, Texte) berechtigt ist.
4.3 
RAUM-RAUSCH kann Veränderungen im größeren Stil während der Erstellungsphase, die auf Wunsch des Kunden gefertigt werden und die anfangs nicht eingeplant wurden gesondert berechnen. Selbiges gilt für unvorgesehene Arbeiten.

§ 5 Gestaltungsfreiheit

5.1 Für RAUM-RAUSCH besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
5.2 Die 
RAUM-RAUSCH überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
5.3 
RAUM-RAUSCH legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 6 TdG).

§ 6 Zahlung, Zahlungsverzug

6.1 Mit Erteilung des Auftrags wird nach Absprache eine Abschlagszahlung fällig, die sich aus der Hälfte der Auftragssumme bemisst, sofern dies nicht gesondert in einer Auftragsbestätigung zwischen dem Auftraggeber und RAUM-RAUSCH festgelegt wird. Der Restbetrag wird bei der Übergabe des Werkes fällig.
6.2 Zahlungsvorgänge erfolgen unbar per Banküberweisung auf ein von 
RAUM-RAUSCH genanntes Konto.
6.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist 
RAUM-RAUSCH berechtigt, sämtliche Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist trotzdem dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte zu entrichten.
6.5 Sollte eine Dienstleistung durch 
RAUM-RAUSCH nicht rechtzeitig erbracht oder ein Produkt nicht geliefert werden können, informiert RAUM-RAUSCH den Auftraggeber / Kunden und erstattet nach Absprache etwaige vorher geleistete Zahlungen zurück.

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
7.2 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von 
RAUM-RAUSCH jederzeit fristlos gekündigt werden

§ 8 Preise

Die Preise sind Festpreise und damit bindend. Die Preise gelten für die erstellten Unterlagen. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Ist der Kunde Unternehmer, gibt RAUM-RAUSCH lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RAUM-RAUSCH anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass der Kunde den mit RAUM-RAUSCH abgeschlossenen Vertrag vorzeitig kündigt, ist RAUM-RAUSCH berechtigt, pauschal 20% der vereinbarten Vergütung als Aufwands- und Verwaltungsersatz von dem Kunden zu verlangen.

 §9 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von RAUM-RAUSCH. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von RAUM-RAUSCH zuständige Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand von RAUM-RAUSCH.
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