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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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Im Folgenden
finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RAUM-RAUSCH,
in der aktuellsten Fassung vom 01.02.2008. |
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§1 Allgemeines |
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Folgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
aller Verträge mit RAUM-RAUSCH.
Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder
aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich
bestätigt wird. |
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§ 2
Urheberschutz und Nutzungsrechte |
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2.1 Der RAUM-RAUSCH erteilte
Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk).
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag
gegebenen Werkes - sofern nicht anderweitig festgelegt -
sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtgesetzes (UrhG).
2.2 Die
Arbeiten von RAUM-RAUSCH sind
als persönliche, geistige Schöpfung durch das
Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als
vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne
Zustimmung von RAUM-RAUSCH dürfen
die Arbeiten nicht geändert werden. Jede Nachahmung,
auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
Mehrfachnutzungen (z.B. für ähnliche Projekte) bedürfen
der Einwilligung von RAUM-RAUSCH.
2.4 Die
Werke von RAUM-RAUSCH dürfen
nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten
Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages
nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich
gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem
vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der
Auftraggeber mit der Zahlung.
2.5 Alle
Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges
Unternehmen bzw. Privatpersonen erstellt. Die Nutzung
über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss
gesondert vereinbart werden. Die Übertragung
eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Zustimmung von RAUM-RAUSCH.
2.6 Vorschläge
sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen,
gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige
Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den
Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein
Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich
vereinbart worden ist.
2.7 Der
Auftraggeber erteilt RAUM-RAUSCH mit
dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn
durchgeführten Leistungen als Referenz und für die
Eigenwerbung zu verwenden. |
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§ 3 Haftung
und Gewährleistung |
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3.1 Die
von RAUM-RAUSCH erbrachten
Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und
Briefings des Auftraggebers. Für Fehler,
Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche
oder unvollständige Angaben des Auftraggebers
zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
3.2 Der
Auftraggeber stellt RAUM-RAUSCH von
allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die
anspruchsauslösende Leistung von RAUM-RAUSCH auf
den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen
beruht.
3.3 Eine
Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche
Zulässigkeit der Arbeiten wird von RAUM-RAUSCH nicht
übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit
3.4 Wenn RAUM-RAUSCH auf
Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen
Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet RAUM-RAUSCH nicht
für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der
beauftragten Leistungserbringer.
3.5 Für
Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden
Leistung haftet RAUM-RAUSCH bis
zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden
Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus
Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei
Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie
weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des
Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
3.6 Bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von RAUM-RAUSCH nicht
ausgeschlossen. |
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§ 4
Angebote, Preise, Materialien |
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4.1
Angebote verstehen sich als freibleibend und
unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung
von Aufträgen durch RAUM-RAUSCH werden
diese für RAUM-RAUSCH verbindlich.
4.2 RAUM-RAUSCH setzt
voraus, dass der Auftraggeber zur Verwendung des zur
Verfügung gestellten Materials (Fotos, Grafiken, Texte)
berechtigt ist.
4.3 RAUM-RAUSCH kann
Veränderungen im größeren Stil während der
Erstellungsphase, die auf Wunsch des Kunden gefertigt
werden und die anfangs nicht eingeplant wurden gesondert
berechnen. Selbiges gilt für unvorgesehene Arbeiten. |
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§ 5
Gestaltungsfreiheit |
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5.1 Für RAUM-RAUSCH besteht
im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
5.2 Die RAUM-RAUSCH überlassenen
Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden
unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber
zur Verwendung berechtigt ist.
5.3 RAUM-RAUSCH legt
dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe
und Vorschläge vor, die von diesem zu kontrollieren, zu
genehmigen oder zu korrigieren sind.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine
geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei
Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und
Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben
(gesetzliche Anforderung nach § 6 TdG). |
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§ 6 Zahlung,
Zahlungsverzug |
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6.1 Mit
Erteilung des Auftrags wird nach Absprache eine
Abschlagszahlung fällig, die sich aus der Hälfte der
Auftragssumme bemisst, sofern dies nicht gesondert in
einer Auftragsbestätigung zwischen dem Auftraggeber und RAUM-RAUSCH festgelegt
wird. Der Restbetrag wird bei der Übergabe des Werkes
fällig.
6.2 Zahlungsvorgänge erfolgen unbar per Banküberweisung
auf ein von RAUM-RAUSCH genanntes
Konto.
6.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, soweit nicht
eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, innerhalb
von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RAUM-RAUSCH berechtigt,
sämtliche Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers
einzustellen. Der Auftraggeber ist trotzdem dazu
verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte zu
entrichten.
6.5 Sollte eine Dienstleistung durch RAUM-RAUSCH nicht
rechtzeitig erbracht oder ein Produkt nicht geliefert
werden können, informiert RAUM-RAUSCH
den
Auftraggeber / Kunden und erstattet nach Absprache
etwaige vorher geleistete Zahlungen zurück. |
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§ 7
Vertragsdauer, Kündigung |
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7.1 Der
Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten
Dienstleistung.
7.2 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein
bestehender Vertrag von RAUM-RAUSCH jederzeit
fristlos gekündigt werden |
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§ 8 Preise |
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Die Preise
sind Festpreise und damit bindend. Die Preise gelten für
die erstellten Unterlagen. Gegenüber Verbrauchern ist
die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Ist der Kunde
Unternehmer, gibt RAUM-RAUSCH lediglich
den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist
somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
gesondert ausgewiesen. Aufrechnungsrechte stehen dem
Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von RAUM-RAUSCH anerkannt
sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. Für
den Fall, dass der Kunde den mit RAUM-RAUSCH abgeschlossenen
Vertrag vorzeitig kündigt, ist RAUM-RAUSCH berechtigt,
pauschal 20% der vereinbarten Vergütung als Aufwands-
und Verwaltungsersatz von dem Kunden zu verlangen. |
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§9
Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand |
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Soweit sich
aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs-
und Zahlungsort der Geschäftssitz von RAUM-RAUSCH. Für
diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den
Geschäftssitz von RAUM-RAUSCH zuständige
Gericht. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
anderen EU- Mitgliedsland, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ebenfalls der Gerichtsstand von RAUM-RAUSCH. |
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